Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reisekosten
Studio Julian Friesen berechnet dem Kunden lediglich Fahrtkosten für die Entfernung zwischen dem Fotografen/Videografen und des vom Fotografen/Videografen am weitesten entfernten Ortes. Es sei denn es wurde dem Kunden anders angeboten. Übernachtungskosten werden dem Kunden nicht berechnet, es sei denn es ist wird mit dem Brautpaar/Kunden/Auftraggeber anders vereinbart. Angesichts der Tatsache, dass Hochzeiten/Events typischerweise mit einem langen Vorlauf geplant werden, verzichtet Studio Julian Friesen ausdrücklich auf jegliche Anpassungen, die auf Veränderungen in den Kraftstoffpreisen oder anderen Kosten basieren könnten. Diese Regelung bleibt bestehen, selbst wenn die Kraftstoffpreise sich zu Ungunsten von Studio Julian Friesen ändern sollten.

Stundenzahl und Zusatzstunden
Die Abrechnung gründet sich auf die im Vorfeld zwischen Studio Julian Friesen und dem Brautpaar vereinbarte Stundenzahl, welche für die fotografische und/oder videografische Begleitung der Hochzeit vorgesehen ist und dem vereinbarten Festpreis für die Anzahl der Stunden. Sollte das Brautpaar am Tag der Hochzeit eine Erweiterung der vereinbarten Stundenzahl wünschen, ist dies durch mündliche Beauftragung am Tage der Hochzeit jederzeit möglich. Für solche Zusatzstunden wird ein Aufpreis berechnet. Hierfür wird jede vollendete Viertelstunde für jeden Fotografen und/oder Videografen berechnet und mit der Schlussrechnung dem Brautpaar/Auftraggeber 1 Tag nach dem Termin in Rechnung gestellt. Gültig sind die im Angebot von Studio Julian Friesen befindlichen Preise. Das Brautpaar bucht bei Studio Julian Friesen fotografische und/oder videografische Dienstleistungen für eine festgelegte Anzahl an Stunden. Diese Vereinbarung beinhaltet die Anwesenheit des Fotografen/Videografen von Studio Julian Friesen am vereinbarten Ort für die Dauer der gebuchten Zeit. Die Anfahrt zur ersten Location sowie die Rückfahrt zum Wohnsitz des Fotografen/Videografen sind nicht Teil der Arbeitszeit und werden nicht berechnet.
Die vereinbarte Arbeitszeit bezieht sich ausschließlich auf die Zeit, die Studio Julian Friesen am Veranstaltungsort tätig ist. Fahrten zwischen verschiedenen Locations (z. B. Kirche und Feierlocation) gelten jedoch als Teil der Arbeitszeit. Das Brautpaar hat die Möglichkeit, die vereinbarten Start- und Endzeiten anzupassen. Änderungen im Zeitplan können auch bis zu einem Tag vor dem Veranstaltungstag vorgenommen werden und sind über Telefon oder WhatsApp unkompliziert und schnell mitzuteilen.

Lieferzeiten
Die Bearbeitung und Bereitstellung der Fotos und/oder Videos erfolgt nach vollständigem Eingang des vereinbarten Honorars. Die voraussichtlichen Lieferzeiten betragen:
• ca. 3 Wochen für Fotos
• ca. 1 Woche für unbearbeitete Videos
• ca. 8 Wochen für bearbeitete Videos (z.B. Highlight-Video bzw. Hochzeitsvideo)
In der Hochsaison (April bis September) kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit kommen. Studio Julian Friesen wird die Kunden in einem solchen Fall rechtzeitig informieren. Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen die Bearbeitung und Lieferung schneller abgeschlossen sein kann und die Auslieferung dementsprechend deutlich früher, nach wenigen Wochen, erfolgt.
Die Übergabe der bearbeiteten Werke erfolgt in digitaler Form über einen sicheren Download-Link bzw. als Online Galerie, welcher dem Kunden zugesendet wird. Dieser Link ermöglicht es dem Kunden, direkten Zugriff auf die Dateien zu erhalten und sie bequem herunterzuladen. Nach dem Download sind die Kunden berechtigt, die erhaltenen digitalen Dateien für private Zwecke, beispielsweise für das Drucken, Teilen mit Familie und Freunden oder das Speichern auf persönlichen Geräten, zu verwenden. Änderungswünsche kann Studio Julian Friesen aus Kulanz durchführen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Änderungswünsche bezüglich des Geschmacks („Geschmacksretouren“) sowie Korrekturschleifen für Videos sind von Studio Julian Friesen nur dann zwingend durchzuführen, wenn die Bilder und Videos erhebliche Mängel in der allgemeinen Qualität aufweisen, die nicht den allgemeinen Standards der branchenüblichen Qualität der Hochzeitsvideo- und/oder Fotografie entsprechen. Studio Julian Friesen legt großen Wert darauf, dass die Kunden ihre besonderen Momente in guter Qualität, nach aktuellen Industriestandards der Foto- und Videobranche genießen können.

Zahlungsbedingungen / Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am ersten Kalendertag nach dem Veranstaltungstermin und wird dem Kunden als PDF in Textform per WhatsApp oder per E-Mail übermittelt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang auf dem Konto von Studio Julian Friesen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Im Verzugsfall ist Studio Julian Friesen berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie einen weiteren nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen. Die Auslieferung von Fotos und/oder Videos erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Absage / Kündigung durch den Kunden (Besteller)
Der Kunde hat das Recht, den Werksvertrag mit Studio Julian Friesen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Für den Fall einer Stornierung oder Absage gelten folgende Stornierungsgebühren, die sich nach dem Zeitpunkt der Absage in Bezug auf den vereinbarten Hochzeitstermin richten.
Bei einer Kündigung:
– bis zu 3 Monate vor dem Termin werden 40 % des vereinbarten Honorars fällig.
– weniger als 3 Monate vor dem Termin werden 80 % des vereinbarten Honorars fällig. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Studio Julian Friesen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Studio Julian Friesen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.
Bei Krankheit gewährt Studio Julian Friesen jedoch eine umfangreiche.
Geld-Zurück-Garantie.

Geld zurück Garantie durch Krankheitsbedingte Absage
der Hochzeit durch das Brautpaar
Studio Julian Friesen weist ausdrücklich darauf hin, dass durch eine Absage der Hochzeit ein Ausfalltag entsteht, da der ursprünglich vereinbarte Termin reserviert wurde und nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Aus diesem Grund gelten für Absagen klare Regelungen, um den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Gemäß § 615 BGB hätte Studio Julian Friesen im Falle einer krankheitsbedingten Absage des Brautpaares grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die volle, vereinbarte Vergütung. Im Krankheitsfall verzichtet Studio Julian Friesen auf diesen Anspruch unter folgenden Bedingungen. Studio Julian Friesen gewährt eine Geld-zurück-Garantie nur unter folgenden Bedingungen:

1. Krankheitsbedingte Absage und Ersatztermin: Kann die Hochzeit aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der Braut oder des Bräutigams nicht stattfinden, verpflichtet sich das Brautpaar und Studio Julian Friesen, zunächst gemeinsam nach einem Ersatztermin zu suchen.
Ein Ersatztermin hat stets Vorrang. Sollte das Brautpaar dennoch entscheiden, die Hochzeit nicht mehr stattfinden zu lassen, nicht mehr zu heiraten oder endgültig abzusagen, gilt die Geld-zurück-Garantie nicht.
In solchen Fällen greifen die bereits genannten Stornierungsbedingungen gemäß dieser AGB.
2. Nachweispflicht: Eine krankheitsbedingte Absage ist nur gültig, wenn ein schriftliches ärztliches Attest vorgelegt wird, das die Erkrankung der Braut oder des Bräutigams eindeutig und glaubhaft bestätigt.
Das ärztliche Attest muss innerhalb von 48 Stunden nach der Absage vorgelegt werden. Verspätet eingereichte Atteste werden nicht anerkannt. Das Attest muss von einem approbierten Arzt ausgestellt sein und ausdrücklich bestätigen, dass die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen am geplanten Hochzeitstag nicht in der Lage war, die Hochzeit durchzuführen.
Liegt kein gültiges Attest vor oder ist dieses unzureichend, gilt die Absage als unberechtigt, und Studio Julian Friesen behält den vollen Vergütungsanspruch.
3. Rückerstattung: Bei einer rechtmäßig nachgewiesenen krankheitsbedingten Absage erstattet Studio Julian Friesen die bereits geleistete Anzahlungen ohne Abzüge an das Brautpaar in voller Höhe innerhalb von 3 Wochen zurück, jedoch nur, wenn kein Ersatztermin vereinbart werden konnte und eine Anzahlung im vorherigen Verlauf auch vom Kunden getätigt wurde.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn das Brautpaar falsche Angaben zur Erkrankung gemacht hat oder die Hochzeit trotz Absage dennoch durchgeführt wurde.
4. Schutz vor Missbrauch: Sollte Studio Julian Friesen nach einer Absage erfahren, dass die Hochzeit dennoch stattgefunden hat oder das Brautpaar absichtlich falsche Angaben gemacht hat, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

Bei Absage durch Studio Julian Friesen (Auftragnehmer)
Sollte Studio Julian Friesen aus Gründen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen den Auftrag nicht erfüllen können, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzansprüche.
Jegliche Anzahlungen, die von dem Kunden getätigt wurden, werden in diesem Fall ebenfalls innerhalb von 2 Wochen in voller Höhe an den Kunden zurückerstattet.
Studio Julian Friesen ist jedoch stets daran interessiert die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen und alles Mögliche dafür zu tun das auch einzuhalten. Im Falle einer Absage wird nach besten Kräften und Gewissen nach einem gleichwertigen Fotografen und/oder Videografen gesucht und vermittelt.

Haftung
Studio Julian Friesen, sowie seine Erfüllungsgehilfen, haftet bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen oder Verlust von Aufnahmeobjekten, Filmmaterialien, Daten und sonstigen im Rahmen des Auftrags bereitgestellten oder erstellten Materialien haftet Studio Julian Friesen nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Studio Julian Friesen ist bemüht, alle Daten sicher aufzubewahren, jedoch besteht keine Haftung für Datenverlust.
In Fällen höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder eigener Krankheit von Studio Julian Friesen haftet Studio Julian Friesen ausschließlich bis zur Höhe der bereits geleisteten Anzahlung. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Studio Julian Friesen kann Daten, Downloadlinks und Onlinegalerien nach Ablauf von 4 Monaten (Aufbewahrungsfrist) seit Lieferungsdatum löschen.
Das Brautpaar verpflichtet sich die Bilder und/oder Videos innerhalb von 3 Monaten von der Onlinegalerie/Downloadlink herunter zu laden und zu sichern. Schadensersatzforderungen sind auf die geleistete Anzahlung begrenzt.

Drohnen-Luftaufnahmen
Die Durchführung von Luftaufnahmen mittels Drohne setzt voraus, dass der Kunde im Vorfeld die Genehmigung des Grundstücksbesitzers (in der Regel der Feierlocation) einholt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Genehmigung rechtzeitig zu beschaffen. Aufgrund technischer und sicherheitstechnischer
Einschränkungen können Drohnenaufnahmen bei Regen nicht durchgeführt werden.
Sollte es aus den oben genannten Gründen oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht möglich sein, Drohnenaufnahmen durchzuführen, bleibt der volle Vergütungsanspruch des Fotografen/Videografen dennoch bestehen. Technische oder witterungsbedingte Einschränkungen führen nicht zu einer Minderung des vereinbarten Honorars.

Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch Unterschrift des Kunden erklärt sich der Kunde/Brautpaar damit einverstanden, dass Studio Julian Friesen die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bild- und Videoaufnahmen für eigene Werbezwecke verwenden darf.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Portfolios, bei Wettbewerben, auf Flyern oder in Fachpublikationen.
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Eigenwerbung des Fotografen/der Fotografin. Die Bildnutzung erfolgt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und unter Berücksichtigung des Ansehens der abgebildeten Personen.
Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Der Widerruf ist schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) zu erklären.
Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben von einem Widerruf unberührt.
Aufnahmen, auf denen minderjährige Kinder eindeutig erkennbar sind, werden von Studio Julian Friesen grundsätzlich nicht veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet, sondern ausschließlich im Rahmen des Auftrags an den Kunden ausgeliefert.