Pflichten des Auftraggebers/Brautpaars:
Bezahlung der erbrachten Dienstleistung des Auftragnehmers entsprechend der oben genannten „Preise & Leistungen“ bis spätestens 5 Tage nachdem Termin. Direkt danach wird der Downloadlink mit allen Aufnahmen zu Verfügung gestellt und ist mindestens 60 Tage gültig/aktiv. (WhatsApp und/oder per Email).
Bei Absage durch den Auftraggeber/Kunden:
Eine Absage seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach Vertragsabschluss Stornokosten wie folgt an den Auftraggeber berechnet:Ab der verbindlichen Buchung durch Zusage des Kunden/Auftraggeber (ohne Anfahrtgeld):Mehr als 6 Monate vor dem Termin: 10 % des vereinbarten Honorars.Zwischen 6 und 3 Monate vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Honorars.Weniger als 3 Monate vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars.Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.
Absage durch den Auftraggeber/Kunde wegen höherer Gewalt:
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Stornokosten. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, unvorhersehbar sind und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme), Krieg, Bürgerkriege, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, Quarantäneanordnungen, Stromausfälle oder andere technische Katastrophen. In Fällen höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet, soweit keine bereits erbrachten Leistungen vorliegen.
Bei Absage durch den Fotografen (Auftragnehmer):
Im Falle deiner Absage werden sämtliche Anzahlungen und Honorare vollständig zurückgezahlt. Der Fotograf verpflichtet sich, nach besten Kräften einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Die Haftung des Fotografen bei Absage ist auf die Rückzahlung bereits geleisteter Beträge beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.